Um die Sicherheit einer Flüssiggasanlage zu gewährleisten ist auch die Rohrleitung prüfpflichtig.
Wann?
Eine Rohrleitungsprüfung ist bei privat genutzten Flüssiggasanlagen alle 10 Jahre, bei gewerblich genutzten Flüssiggasanlagen alle 4 Jahre durchzuführen.
Wer?
Die Durchführung erfolgt durch eine befähigte Person. Die Dauer beträgt ca. 30 - 45 Minuten. Für diesen Zeitraum muss die Anlage außer Betrieb gesetzt werden.
Bitte beachten Sie, dass am Tag der Prüfung zwingend ein Ansprechpartner vor Ort sein muss, der Zugang zum Verbrauchsgerät gewähren kann.
Wie?
Nach Erhalt Ihres Auftrags werden Ihre Daten von uns auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Anschließend erhalten Sie innerhalb von ca. fünf Werktagen eine Auftragsbestätigung. Das Prüfunternehmen wird sich mit Ihnen ca. 1 - 2 Wochen vor der Prüfung bezüglich der Terminvereinbarung in Verbindung setzen.
Was?
- Rohrleitungsprüfung von Behälter bis Verbrauchsgerät
Was wenn?