Innere Prüfung unterirdischer Behälter Schallemissionsverfahren

Innere Prüfung unterirdischer Behälter Schallemissionsverfahren

Informationen

  • Terminankündigung (i.d.R. per Postkarte) 
  • An- und Abfahrt zum Prüfort mit Revisionsfahrzeug
  • Prüfung des Behälters mittels Schallemissionsverfahren
  • Sicherheitsventilprüfung 
  • Abnahme des Behälters durch die zugelassenen Überwachungsstelle
  • Komplette Äußere Prüfung des Behälters
  • Ausstellung der Prüfaufzeichnung 

Gegebenenfalls notwendige Reparaturen werden Ihnen nach Durchführung der Prüfung von uns angeboten. Sie sind nicht Bestandteil der Prüfung. 

Sofern der Behälter frei zugänglich ist, müssen Sie nicht vor Ort sein. 

Voraussetzungen: 

  • Mindestfüllstand von 50% 
  • Domschacht muss frei von Wasser, Erde, Sand oder Kies sein 
  • Innenliegendes Sicherheitsventil (Bei außenliegendem Sicherheitsventil ist ein Tausch vor der Prüfung erforderlich. Bitte lassen Sie uns im Zweifelsfall bei Auftragserteilung zur Prüfung ein Foto des Sicherheitsventils zukommen)
  • Behälter ist nicht Teil einer Füllanlage (für Anfragen zu Füllanlagen wenden Sie sich bitte an autogas@tega.de)


Wussten Sie, dass die Rohrleitung in Verbindung mit dem Flüssiggasbehälter ebenfalls prüfpflichtig (Privat: alle 10 Jahre / Gewerbe: alle 4 Jahre) ist?

Klicken Sie hier um die Rohrleitungsprüfung direkt zu beauftragen