Wann?
Eine Innere Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) ist in der Regel alle 10-Jahre fällig.
Wer?
Die Durchführung erfolgt durch eine ZÜS. Die Dauer der Inneren Prüfung beträgt ca. eine Stunde. Die Flüssiggasanlage kann hierbei in Betrieb bleiben. Es wird empfohlen, dass am Tag der Prüfung ein Ansprechpartner vor Ort ist.
Wie?
Nach Erhalt Ihres Auftrags werden Ihre Daten von uns auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Anschließend erhalten Sie innerhalb von fünf Werktagen eine Auftragsbestätigung. Das Prüfunternehmen wird Sie ca. zwei Wochen vor der Durchführung über den Prüftermin informieren.
Bitte achten Sie darauf, dass der Prüfer freien Zugang zum Gastank hat und dieser nicht durch z.B. Büsche um den Behälter oder durch ein verschlossenes Tor verhindert wird. Halten Sie bitte die letzten Prüfbescheinigungen und die Behälterdokumente bereit.
Was?
- Terminankündigung
- An- und Abfahrt
- Prüfung der drucktragenden Wandung
- Komplette Äußere Prüfung des Behälters
- Sicherheitsventilprüfung (innenliegend)
- Abnahme der zugelassenen Überwachungsstelle
- Ausstellung der Prüfaufzeichnung
Gegebenenfalls notwendige Reparaturen werden Ihnen nach Durchführung der Prüfung von uns angeboten. Sie sind nicht Bestandteil der Prüfung.
Voraussetzung:
- Innenliegendes Sicherheitsventil (Bei außenliegendem Sicherheitsventil ist ein Tausch vor der Prüfung erforderlich. Bitte lassen Sie uns im Zweifelsfall bei Auftragserteilung zur Prüfung ein Foto des Sicherheitsventils zukommen)
- Behälter ist nicht Teil einer Füllanlage (für Anfragen zu Füllanlagen wenden Sie sich bitte an autogas@tega.de)
Was wenn?
Sollte die Zufahrt zum Tankstandort nicht möglich sein oder die Dienstleistung nicht vorgenommen werden können, so werden die Kosten für die entstandene Fehlfahrt in Rechnung gestellt.
Ist am Sicherheitsventil eine Abblaseleitung montiert, muss sichergestellt sein, dass es sich um eine lösbare Verbindung handelt oder diese Leitung zum Zeitpunkt der Prüfung durch einen Fachbetrieb demontiert wurde. Außerdem muss sichergestellt sein, dass das Prüfgerät (15x15x40cm) ohne Einschränkung aufgesetzt werden kann.
Wussten Sie, dass die Rohrleitung in Verbindung mit dem Flüssiggasbehälter ebenfalls prüfpflichtig (Privat: alle 10 Jahre / Gewerbe: alle 4 Jahre) ist?
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